Mobbing

Mobbing am Arbeitsplatz – ein Blick in das Arbeitsrecht

In Deutschland ist Mobbing am Arbeitsplatz kein Straftatbestand, während es in anderen Ländern, beispielsweise Schweden, Spanien oder Frankreich, arbeitnehmerschützende Gesetze gibt. Hierzulande gibt es jedoch Handlungen, die Sie als Mobbingopfer zur Anzeige bringen können, da sie per se strafbar sind. Auch durch das Arbeitsschutzgesetz sind Sie geschützt und ebenso ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten, die Ihr leibliches und geistiges Wohl schützen sollen.

Artikel 1 und 2 des deutschen Grundgesetzes erläutern klar und deutlich, dass das Persönlichkeitsrecht, die Menschenwürde und die körperliche Unversehrtheit und die Ehre eines jeden Menschen und Ihrer als Arbeitnehmer unantastbar und vom Arbeitgeber zu schützen ist. In manchen Fällen können Sie jedoch trotz Arbeitsrechts Schwierigkeiten, den Mobbingvorgang nachzuweisen, unter anderem aufgrund fehlender oder nicht aussagebereiter Zeugen, da letztere befürchten, durch ihre Aussage selbst zum Mobbingopfer zu werden, vor allem, wenn sie dem Mobbenden dienstlich unter geben sind.

mobbingEs gibt Handlungen, die in die Kategorie des Mobbings fallen, während ein spezieller, juristischer Fachbegriff für Mobbing noch nicht existiert. Unberechtigte Kündigungen sowie Abmahnungen oder Versetzungen gehören dazu, ebenfalls Tätlichkeiten, sexuelle Belästigungen, Beleidigungen oder üble Nachrede. Während bei Kündigungen, Abmahnungen oder Versetzungen ein arbeitsrechtlicher Handlungsspielraum besteht, in dem seitens der Rechtshilfe auf unabstreitbare Fakten zurückgegriffen werden kann, ist eine erfolgreiche Verteidigung bei sexueller Belästigung oder körperlicher und seelischer Gewalt oft schwer realisierbar und aufgrund fehlender Beweise kommt es selten zu einer Verurteilung des Mobbers. Sobald dem Arbeitgeber bekannt wird, dass Arbeitnehmer in seinem Betrieb gemobbt werden, hat er nach Arbeitsrecht seiner Fürsorgepflicht nachzukommen.

Demnach muss er Maßnahmen ergreifen, z. B. Abmahnungen, Kündigungen, Mitarbeitergespräche, oder Versetzungen, um den gemobbten Arbeitnehmer zu schützen. Hat der Arbeitnehmer durch das Mobbing einen gesundheitlichen Schaden davongetragen, kann der Arbeitgeber den Mobber fristlos entlassen. Schaut der Arbeitgeber tatenlos zu oder stellt sich sein Eingreifen als fruchtlos heraus, kann der Arbeitgeber ebenso zu Schadenersatzzahlungen herangezogen werden.

Sowohl das Mobbing an sich, als auch die Darlegung vor Gericht kann sich als schwierig und mühselig erweisen, deshalb sollten Sie im Falle des Mobbings dringlichst eine ausführliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen und Ihre Geduld bewahren, denn Mobbing-Fälle können sich vor Gericht monatelang hinziehen.